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Aktiver Umweltschutz mit Subaru

Der Schutz der Rohstoffe liegt uns am Herzen. Deshalb unternimmt Subaru wichtige Anstrengungen zum Wohle der Natur:

  • Alle Kunststoffteile werden zur leichteren Wiederverwendung gekennzeichnet.
  • Viele Teile werden aus voll wiederverwendbaren Kunststoffen hergestellt.
  • Die problemlose Zerlegung von Altfahrzeugen wird bereits in der Konstruktionsphase berücksichtigt.
  • Subaru ist seit 1999 aktives Mitglied in der IDIS. IDIS - International Dismantling Information System - verfolgt das Ziel, den Verwertungsbetrieben wertvolle Informationen zu liefern, die es diesen ermöglichen, Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer ausgehend von umweltgerechten Techniken zu entsorgen.
  • Die SUBARU Deutschland GmbH unterhält eine Kooperation mit der LOGO GmbH. Die LOGO ist ein Zusammenschluss von unabhängigen und mittelständischen Unternehmen, die seit Jahrzehnten im Bereich der KFZ-spezifischen Abfälle, wie z.B. Altöle, Emulsionen und ölhaltige Stoffe flächendeckend in Deutschland tätig sind. Die LOGO-Gesellschafter verfügen über langjährige Erfahrungen in der Sammlung und Verwertung von Altölen und Emulsionen.

Altfahrzeug-Rücknahme von Subaru

Ab dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland ein neues Altfahrzeuggesetz. Es besagt, dass der Halter zur Abmeldung eines Altfahrzeuges den sogenannten Verwertungsnachweis vorlegen muss – zur Sicherstellung einer umweltgerechten und vorschriftsmäßigen Verwertung und Entsorgung. Dabei können wir Ihnen helfen, indem wir Ihr altes Fahrzeug zurücknehmen.

Bringen Sie Ihr Altfahrzeug zu einem unserer autorisierten Demontagepartner. Ein Netz von zertifizierten Premium Verwerter-Betrieben steht den SUBARU Partnern zur Verfügung, die alle SUBARU Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostenfrei zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Rücknahme und Verwertung ist für Sie sogar kostenlos, wenn Ihr Fahrzeug die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Hersteller des Fahrzeuges ist Subaru
  • Das Fahrzeug ist ab oder nach dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden.
  • Das Fahrzeug ist vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in Deutschland zugelassen gewesen.
  • Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator(en), elektronische Steuergeräte etc.
  • Das Fahrzeug ist nicht mit Müll oder fahrzeugfremden Dingen beladen.
  • Das Fahrzeug wurde im serienmäßigen Herstellungs- und Genehmigungsverfahren gefertigt und zugelassen.
  • Die Original Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.

Informationen über Ihren nächstgelegenen Demontage-Partner für die Rücknahme Ihres Altfahrzeuges finden Sie hier.

Die unserem Netz angeschlossenen Demontagebetriebe erfüllen alle gesetzlichen Bestimmungen und sind von unabhängigen Sachverständigen nach dem Altfahrzeug-Gesetz anerkannt. Dort erfahren Sie auch aktuelle Details und können ganz konkret den Auftrag zur Rücknahme erteilen. Das bestehende Rücknahmenetz steht selbstverständlich nicht nur den Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 01. Juli 2002 zur Verfügung, sondern grundsätzlich allen SUBARU Fahrzeugen. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01. Juli 2002 kann diese Rücknahme jedoch nicht kostenlos gewährt werden. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall einen unserer Partner im Rücknahmenetz, um individuelle Details für Ihr Fahrzeug zu erfahren.